Bildung und Teilhabe - eine Unterstützung des Staates

Sie erhalten ALGI, Bürgergeld, Wohngeld oder andere Transferleistungen? Dann können Sie ggf. einen Antrag auf Kostenübernahme bei dem für Sie zuständigen Amt stellen. 

Wie funktioniert die Antragstellung?

In der Regel füllen wir die Antragsformulare mit Ihnen gemeinsam aus. Mit den Unterlagen müssen Sie dann beim Fach- oder Klassenlehrer vorsprechen und sich eine Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit der Nachhilfe ausstellen lassen.

Die vollständig ausgefüllten Unterlagen reichen wir dann beim entsprechenden Amt ein. Unter Umständen fordert das Amt noch Unterlagen nach doch in der Regel erfolgt die Bestätigung oder Ablehnung innerhalb eines Monats.

Bin ich trotzdem Mitglied im Verein?

Ja, die Mitgliedschaft ist obligat. Für die Dauer der Kostenübernahme wird der reduzierte Beitrag in Höhe von 15€/Monat festgesetzt. Durch den Antrag auf Ermäßigung aus Kooperationen (Button unten) wird die Nachhilfe für den Bewilligungszeitraum kostenfrei.

Was ist zu beachten?

  • Stunden, die aus eigenem Verschulden ausfallen, können nicht über BuT abgerechnet werden und werden entsprechend der Gebührenordnung als externe Stunden in Rechnung gestellt.
  • die Mitgliedschaft ist nicht befristet – soll kein Folgeantrag gestellt werden, muss eine fristgerechte Kündigung erfolgen
  • Ergänzend zur Satzung wird ein außerordentliches Recht zur Kündigung bis 4 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gewährt. Die sazugsgemäßen Fristen bleiben davon unberührt.
  • Erfolgt keine Kündigung, wird mit Ablauf der Förderung der reguläre Beitrag fällig
  • Abweichende Vereinbarungen, z.B. bei Warten auf Rückmeldung des Amtes, müssen schriftlich festgehalten werden
  • Die Gewährung der Ermäßigung aus Kooperationen erfolgt vorbehaltlich der eigenständigen Mithilfe

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Sofern kein Verschulden Ihrerseits vorliegt, können Sie entscheiden, die Nachhilfe doch eigenständig in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig wir können weitere Fördermöglichkeiten prüfen. Sofern Sie das nicht wünschen, wird die Mitgliedschaft annuliert (bzw. tritt nicht in Kraft). Wird die Förderung aus eigenem Verschulden abgelehnt (fehlende Erreichbarkeit, Termine vergessen, …) wird der verursachte Aufwand des Vereins gemäß der Gebührenordnung in Rechnung gestellt.