Beitragsstundung -
kurzfristige Hilfe für unvorhergesehene Situationen

Etwas Unvorhergesehenes ist passiert? Kündigung aus finanziellen Gründen? Wir wollen, dass Ihr Kind die Unterstützung bekommt, die es braucht. Mit einer Beitragsstundung kann die Nachhilfe weitergehen, auch wenn es mal einen finanziellen Engpass gibt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Prinzipiell jedes Mitglied des Igel e.V. eine Beitragsstundung beantragen. Wichtig ist, dass bisher noch keine oder nur geringe offene Posten (z.B. durch einmalige Rücklastschrift) vorhanden sind, und auch sonst alle egelungen zur Mitgliedschaft und zur Nachhilfe eingehalten wurden.

Wird der Beitrag vollständig gestundet und wie erfolgt die Rückzahlung?

Nein, der Beitrag wird immer anteilig gestundet, in der Regel bis zu 50%. Höhere Beträge können in begründeten Ausnahmen schriftlich vereinbart werden. Die Vereinbarung läuft max. 6 Monate und wird mittels des reglären Mitgliedsbeitrags berechnet. die gestundeten Beiträge werden im Anschluß bei laufenden Mitgliedschaften als (zu vereinbarende Raten) auf den normalen Beitrag aufgeschlagen und bei Kündigungen in den Folgemonaten als externe Rechnungen fällig gestellt. Für den Aufwand wird eine Gebühr in Höhe der Stundung eines Monatsbeitrages alle 6 Monate fällig.

Was gilt eszu beachten?

Die Beitragsstunung soll nur eine kurzfristige Hilfe des Vereins für besondere Situationen sein. Wird langfristige Hilfe benötigt, können wir gerne nach alternativen Möglichkeiten der Unterstützung suchen.