Unsere Partner stehen auch an Ihrer Seite.

Unsere Kooperationspartner stellen eine wichtige Säule der Finanzierung des Vereins dar. Ohne diese Partnerschaften wäre der Beitrag deutlich höher. Zudem hat jedes Fördermitglied die Möglichkeit auf Antrag 15€ Ermäßigung auf den Mitgliedsbeitrag zu erhalten. Diese Unterstützung wird ebenfalls aus den aktiven Kooperationen geleistet. 

Wer bekommt die Unterstützung?

Jedes Fördermitglied hat Anspruch auf die Ermäßigung, sofern die Mitgliedschaft nicht vor Ablauf des 1. Jahres gekündigt wird. Wir schicken mit den Mitgliedsunterlagen einen entsprechenden Antrag mit, der lediglich unterzeichnet werden muss. Natürlich kann der Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt oder zurückgezogen werden.

Welche Bedingungen muss man einhalten?

Die Gutschrift der Ermäßigung erfolgt unter Vorbehalt der aktiven Mithilfe im Verein ab dem Folgemonat des Eingangs. Neumitglieder erhalten die Gutschrift automatisch, längstens für 3 Monate. Im Gegenzug muss man sich aktiv für Vereinsaktivitäten anmelden. Diese werden jeden Monat mit den Beitragsrechnungen (per Mail) versendet. Die Ermäßigung ist eine freiwillige Leistung des Vereins, die man aktiv beantragen muss. Eine Pflicht seitens des Vereins zur Nachfrage oder Erinnerung besteht nicht.

Welche Arbeiten können anfallen?

Die Arbeiten sind vielfältig. Es kann um das Verbessern der Nachhilfebereiche, um Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten gehen oder das Dekorieren der Nachhilferäume zu Festen sein. Wir brauchen aus stets Hilfe bei Festen der Kooperationspartner oder beim Reinigen. Neben der Arbeit bieten diese Aktionen aber auch immer die Gelegenheit ins Gespräch zu kommen und sich besser kennen zu lernen.

Was passiert, wenn ich die Hilfe mal vergesse?

In regelmäßigen Abständen, spätestens mit der Kündigung der Mitgliedschaft, kontrollieren wir die Rückmeldungen. In Abhängigkeit unserer zeitlichen Ressourcen und des Zeitraumes seit der letzten Hilfe, erfolgt entweder ein Hinweis auf der Beitragsrechnung oder die Rückrechnung der Ermäßigung (längstens für 1 Jahr). Erfolgt dann eine Mithilfe, wird die Ermäßigung ab dem Folgemonat wieder berücksichtigt.